Sennengesellschaft Arth
Geschichte
Entstehung
Der grosse Viehsterbet setzte Zeichen
... dann folgte die Sennengesellschaft Arth
Nach alter Tradition war die Mitgliedschaft in der Sennengesellschaft nur Trägern eines Unterallmeind-Geschlechtes vorbehalten, welche in der Gemeinde Arth ihren Wohnsitz hatten. Als einzige Ausnahme können seit 1946 auch Bürger von Steinerberg mit einem Unterallmeind-Geschlecht Mitglieder der Sennengesellschaft werden, da einige auf der Rigi ihre Älplertätigkeit ausüben. Ein Antrag eines Oberällmigers auf Aufnahme in die Sennengesellschaft wurde im Jahre 1965 klar abgelehnt.
Zur Organisation ist auszuführen, dass sich das Sennenkomitee (Vorstand) aus dem Sennenprobst (jeweils der amtierende Pfarrherr von Arth, dem Sennenammann, Sennenvater, Sennengrossvater und Sennensäckelmeister (Kassier) zusammensetzt. Diese werden als „Altsennen“ bezeichnet. Zusätzlich sind acht Jungsennen dabei (ledige Burschen), welche Sennenfähnrich und Nebenfähnrich, Kerzenvogt, Kerzenhelfer, 1. und 2. Tanzschenker sowie 1. und 2. Sennenrat sind. Diese Sennenräte kamen erst ab 1925 hinzu. Das vorumschriebene Gremium von 13 Personen bildet die eigentliche Gesellschaft. Interessant zu wissen ist auch, dass die Amtszeit im Sennenkomitee üblicherweise von einer „Sännechilbi“ zur anderen dauert, welche in den letzten Jahren jeweils alle vier bis sechs Jahre durchgeführt wurde. Bei der Wahl der „Sännemeitli“ sind die Jungsennen dagegen betreffend Familienname und Wohnsitz frei. Schon oft hat sich aus solchen „Sännepärli“ ein Lebenspaar gebildet, das der Sennengesellschaft für Nachwuchs besorgt war. Im Jahre 1993 durfte die Sennengesellschaft Arth das 400jährige Bestehen feiern. Es war ein Jubiläumsanlass, dem in jeder Beziehung ein voller Erfolg beschieden war und der als geglücktes Volksfest in die Sennengeschichte eingegangen ist. Bei dieser Jubiläumsfeier kam wieder einmal mehr zum Ausdruck, was Kameradschaft und Einigkeit bedeuten.